Voraussetzungen für Bewerber/innen
Die ATA-Ausbildungen finden in den entsprechenden Schulen, die über die notwendigen Anbindungen an eine oder mehrere Kliniken verfügen, statt. Falls Sie sich für die ATA-Ausbildung interessieren und sich bewerben möchten, senden Sie Ihre Bewerbung in jedem Fall an die gewünschte Schule und nicht an den DBVSA. Bitte informieren Sie sich deshalb bei den Schulen vor Ort zu den jeweiligen Ausbildungs- und Bewerbungsbedingungen.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einer ATA-Ausbildung sind in der aktuellen DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von OTA und ATA geregelt:
§ 4 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: (1) Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 5 Absatz 1 ist 1. dass die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und 2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder 3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder b) die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung vorliegt
Inwieweit eine Ausbildungsverkürzung aufgrund einer vorangegangenen (oder vorherigen) medizinischen oder pflegerischen Ausbildung möglich ist, erfragen Sie bitte bei den Schulen vor Ort.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!
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